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Wohnmobil Luftfederungen / Auflastungen Hannover

Mehr Sicherheit und Komfort während der Wohnmobilfahrt- Luftfederungen einbauen bei Deister Wohnmobile Hannover – Wohnmobil Auflasten Hannover

Hinweis zur Mautpflicht für Lkw über 3,5 t

Ratgeber Wohnmobil auflasten

Reisemobile kämpfen gleich mit mehreren bauartbedingten Nachteilen: permanente Beladung mit stark wechselnden Lastverteilungen, schwere Einbauten und gewichtige Ausrüstung. Serienmäßige Stahlfedern kommen da allzu schnell an ihre Grenze.

Durch die Verwendung einer zusätzlichen Luftfederung für Wohnmobile bei Deister Wohnmobile Hannover werden die Originalfedern entlastet. Das lässt die Federung Ihres Fahrzeugs sanfter werden. Das Lenkverhalten wird optimiert und die Empfindlichkeit gegenüber Seitenwind verringert.

Der offensichtlichste Vorteil einer Luftfederung ist der Fahrkomfort – auf Luftkissen gleitet das Auto wie auf Wolken dahin. Ein weiterer praktischer Nutzen: Eine Luftfederung kann Dein Fahrzeug absenken oder anheben.

   
Deister Wohnmobile Luftfederungen Hannover Empfehlung:

 Linnepe Luftfederung inkl. Montage ab € 1.995,-

Das Nachrüsten einer Luftfederung ist bei vielen Wohnmobilen möglich und sinnvoll. Kastenwagen wie z.B. der Fiat Ducato, der Citroen Jumper, der Mercedes Sprinter oder der Ford Transit werden gerne zum Camper ausgebaut oder von den Aufbauherstellern als Basisfahrzeug genutzt. Dabei wird allzu oft vergessen, dass dem einfachen Transporter-Fahrwerk etwas Unterstützung guttun könnte.

Die Vorteile der Luftfedersysteme bei Deister Wohnmobile

Hohe Aufbauten und eine oft suboptimale Gewichtsverteilung machen deinen Camper bei Wind und Kurven anfällig für Schwankungen. Eine Luftfederung gleicht diese Differenzen aus und sorgt für ein stabileres und komfortableres Fahrverhalten auch auf unebenen Untergründen. Durch das Heben der Hinterachse kannst du verhindern, dass dein Wohnmobil, beispielsweise bei der Auffahrt zur Fähre, an einem hohen Bordstein oder in Senken hinten aufsetzt. Je nach Modell kannst du beim Parken und Stehen das Niveau deiner Hinterachse gleichzeitig oder rechts und links getrennt regulieren. Bei den meisten Varianten ist ein Höhenausgleich von einigen cm möglich. Damit kannst du dein Fahrzeug in kürzester Zeit waagerecht ausrichten. Bei extremen Geländeunterschieden wirst du zwar immer noch ab und an den Auffahrkeil benötigen, aber das Nivellieren wird ungemein vereinfacht.

Die Luftfedern werden rechts und links an der Hinterachse zwischen Stahlfeder und Fahrzeugrahmen eingebaut. Die Regulierung der Druckluft erfolgt über einen Kompressor. Mit einem Bedienteil im Fahrerhaus passt du den Luftdruck für jede Seite individuell an. Der Luftdruck im Balg wird durch ein Manometer angezeigt.

Im Zusammenhang mit der Luftfederung fällt immer wieder das Wort Auflastung. Kein Wunder, denn die erlaubte Zuladung bei einem vollausgestatteten Reisemobil erscheint grundsätzlich immer zu gering.
Teilweise liegt die Masse im fahrbereiten Zustand schon über 3.000 kg. Wennn dann noch Markise, Solar und Sat-Anlage inkl. Fernseher verbaut sind, ist eine Zuladung nur noch begrenzt möglich. Gern beraten wir Sie zu einer Luftfederung mit Auflastung für Ihr persönliches Wohnmobil.
 

Deister Wohnmobile Luftfederung Linnepe
Deister Wohnmobile mobile Hubstützanlage
Deister Wohnmobile mobile Hubstützanlage
Linnepe Zusatzluftfederung verbaut von Deister Wohnmobile

Vorteile einer Zusatzluftfederung:

  • Erhöhte Fahrsicherheit
  • Optimierter Fahrkomfort
  • Sanftere Federung
  • Verbessertes Lenkverhalten
  • Unterstützung der Serienfeder
  • Wartungsarm
  • Ausgleichen von Schräglage bei ungleicher Beladung
  • Verringerung der Seitenwind-Empfindlichkeit

Vereinbaren Sie noch heute einen Termin für Ihr Wohnmobil
Tel: 05109 5630018
e-Mail: info@deister-wohnmobile.de

Wir freuen uns auf Euch

Mautpflicht für Lkw über 3,5 Tonnen

 Ab dem 1. Juli 2024 gilt eine Mautpflicht für Lkw über 3,5 Tonnen, die für den gewerblichen Güterverkehr genutzt werden.  Zuvor waren nur Nutzfahrzeuge mit mehr als 7,5 Tonnen zahlungspflichtig.

Wie der ADAC berichtet, sind in Deutschland ungefähr 160.000 Wohnmobile mit einem Gesamtgewicht zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen zugelassen. Doch die meisten Halter müssen sich keine Sorgen machen, künftig mautpflichtig zu sein. Lediglich für Fahrer, die einen Lkw oder Bus zum Wohnmobil umgebaut haben oder deren Gefährt zusätzlich zum Wohnbereich einen Ladebereich hat, könnte Handlungsbedarf entstehen.

Die meisten Wohnmobile sind klar erkennbar Wie das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) meldet, gilt die Neuregelung nicht für Fahrzeuge, die eine fest eingebaute Einrichtung mit Wohnbereich, Betten, Toiletten, Duschen oder Kochgelegenheit haben. Klassische Wohnmobile sind also nicht betroffen. Gleiches gilt für Lkw, die nachträglich mit einem Wohnmobilaufbau ausgestattet wurden, deren Wohnbereich mehr als 50 Prozent der Nutzfläche einnimmt und die lediglich für private Fahrten genutzt werden.

Während herkömmliche Wohnmobile von den Mautkontrollsystemen erkannt und somit nicht erfasst werden, ergibt sich bei umgebauten Lkw oder Omnibussen jedoch ein Problem. Denn selbst wenn sie als sogenanntes M1 SA (Fahrzeug zur Personenbeförderung, Sonderaufbau Wohnmobil) zugelassen worden sind, können sie oft von außen nicht als Wohnmobil identifiziert werden. Sie könnten deshalb von den Kontrollsystemen fälschlicherweise als Lkw erfasst werden, der dem gewerblichen Güterverkehr dient. Allerdings ist der ADAC-Experte Martin Zöllner überzeugt, dass hier „sicher nur ein kleiner Teil“ aller zugelassenen Fahrzeuge betroffen ist.

 Hier finden Sie mal eine Aufstellung darüber, in welchen anderen Ländern eine Maut fällig wird!

https://www.bussgeldkatalog.org/maut-wohnmobil/#:~:text=Maut%3A%20F%C3%BCr%20ein%20Wohnmobil%20%C3%BCber,als%207%2C5%20t%20wiegt.

Wohnmobil auflasten – das müsst Ihr wissen:

Im Fahrzeugschein wird für jedes Fahrzeug vom Hersteller ein maximales Gesamtgewicht und die zulässige Last der Achsen eingetragen. Diese Gewichtsgrenzen dürfen einschließlich Zuladung und Insassen nicht überschritten werden.
Das Problem: Gerade gut ausgestattete Wohnmobile haben schon ein recht hohes Leergewicht und bieten nicht viel Spielraum für zusätzliche Beladung. Die Lösung: Mit einer Auflastung des Wohnmobils kann die Hinterachslast angehoben oder das zulässige Gesamtgewicht heraufgesetzt werden.

Bei einer Auflastung über 3.500 kg (3,5 t) ändert sich folgendes:
Wird das Wohnmobil aufgelastet, ändert sich für den Fahrer einiges. Die wichtigsten Punkte sind der benötigte Führerschein, eventuelle Mautgebühren, Geschwindigkeitsbegrenzungen und Überholverbote.

Führerschein

Ändert sich die zulässige Gesamtmasse des Wohnmobils auf über 3,5 Tonnen, hat das Auswirkungen auf die Führerscheinklasse. Bis 3,5 Tonnen reicht ein normaler Führerschein der Klasse B. Für alles, was darüber hinaus geht, wird beim Wohnmobil ein Führerschein der Klasse C1 benötigt. Fahrer, die den Führerschein vor 1999 und dabei die Klasse 3 erworben haben sind fein raus, denn sie sind zum Führen von Fahrzeugen bis zu 7,5 Tonnen berechtigt.

 

Maximale Geschwindigkeit und Überholverbote

Nach der Auflastung auf über 3,5  Tonnen (bis 7,5 Tonnen) sind auf Autobahnen nur noch maximal 100 km/h erlaubt, auf der Landstraße beträgt die maximal erlaubte Geschwindigkeit 80 km/h. Eventuell gibt es auf bestimmten Straßen zudem Fahrverbote für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen. Lenker von Wohnmobilen über 3,5 Tonnen müssen sich auch an LKW-Überholverbote halten, sowie Überholverbote bei entsprechendem Verkehrszeichen.  Gute Nachrichten: Der Gesetzgeber steuert in dieser Richtung nach und es tauchen vermehrt Ergänzungen an Autobahnen auf, bei denen Wohnmobile vom LKW-Überholverbot befreit sind.

Eine übersichtliche Liste aller maximalen Geschwindigkeiten in den europäischen Ländern stellt der ADAC zur Verfügung

 

Wohnmobil Hauptuntersuchung

Halter von Fahrzeugen, die aufgelastet wurden müssen auch bei der Hauptuntersuchung die Änderungen beachten, denn Wohnmobile über 3,5 Tonnen unterliegen anderen Vorschriften. In den ersten sechs Jahren nach der ersten Zulassung sind die Fristen alle zwei Jahre, ab dem siebten Jahr muss das Fahrzeug jährlich bei TÜV, DEKRA & Co. vorgeführt werden.

 

Mautgebühren

In Deutschland ändert sich für Lenker eines Wohnmobils bis 7,5 Tonnen bei der Mautpflicht nichts. In den Nachbarländern sieht das anders aus. Hier erhöhen sich die Mautgebühren teilweise recht deutlich, wenn dein Fahrzeug die 3,5 Tonnen überschreitet. Das gilt vor allem für Österreich: Hier ist über 3,5 Tonnen keine Vignette mehr gültig, sondern wird eine Go-Box benötigt.
Eine aktuelle Übersicht findet sich auf den Seiten des ADAC

 

Anhängelasten/Zuggesamtgewicht

Bei vielen Fahrzeugen ist das zulässige Gesamtgewicht des Zuges in den Papieren angegeben. Bei einer Auflastung des Wohnmobils verändert sich auch das maximale Gesamtzuggewicht. Das heißt: Die Anhängelast kann dann je nach Beladungszustand des Fahrzeuges unter Umständen nicht voll ausgeschöpft werden. Das Gesamtgewicht eines Zuges muss mit den tatsächlichen Gewichten von Fahrzeug und Anhänger bestimmt werden und darf die Angaben aus den Fahrzeugpapieren nicht überschreiten.

 

Traglast Reifen und Felgen

Gerne übersehen, aber ein wichtiger Punkt, sind der Tragfähigkeitsindex der Reifen und die Traglast der Felgen. Eventuell ist die werkseigene Kombination aus Felge und Reifen zu schwach für die Auflastung.

Sind Serienfelgen (z.B. Fiat Alu-Felgen) montiert, sollte auf jeden Fall ein Gutachten über eine ausreichende Traglast vorhanden sein. Sonst kann es bei der Abnahme zu Problemen kommen. Gibt es kein Gutachten, oder ist die Traglast zu gering, müssen spezielle Felgen mit hoher Tragkraft und tragfähigere Reifen montiert werden.

 

Warnaufkleber in Frankreich

Wer mit seinem Wohnmobil Frankreich ansteuert, muss ein Warnaufkleber bezüglich des toten Winkels am Fahrzeug anbringen.Vorgeschrieben ist die Anbringung an beiden Seiten, vertikal in einer Höhe von 0,9 bis 1,5 Meter, horizontal innerhalb des ersten Meters von der Fahrzeugfront ausgehend. Am Fahrzeugheck muss er auf der rechten Seite kleben, ebenfalls zwischen 0,9 und 1,5 Meter hoch. Verglaste Flächen und Teile der Fahrzeugbeleuchtung dürfen nicht damit beklebt werden.

Betroffen von der Vorschrift sind auch nicht in Frankreich zugelassene Fahrzeuge über 3,5 Tonnen, also auch Wohnmobile dieser Gewichtsklasse. Wer die Aufkleber falsch anbringt, oder ohne Schild unterwegs ist, muss mit bis zu 135 Euro Bußgeld rechnen.

 

 

Maximale Geschwindigkeit und Überholverbote

Nach der Auflastung auf über 3,5  Tonnen (bis 7,5 Tonnen) sind auf Autobahnen nur noch maximal 100 km/h erlaubt, auf der Landstraße beträgt die maximal erlaubte Geschwindigkeit 80 km/h. Eventuell gibt es auf bestimmten Straßen zudem Fahrverbote für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen. Lenker von Wohnmobilen über 3,5 Tonnen müssen sich auch an LKW-Überholverbote halten, sowie Überholverbote bei entsprechendem Verkehrszeichen.  Gute Nachrichten: Der Gesetzgeber steuert in dieser Richtung nach und es tauchen vermehrt Ergänzungen an Autobahnen auf, bei denen Wohnmobile vom LKW-Überholverbot befreit sind.

Eine übersichtliche Liste aller maximalen Geschwindigkeiten in den europäischen Ländern stellt der ADAC zur Verfügung

 

Wohnmobil Hauptuntersuchung

Halter von Fahrzeugen, die aufgelastet wurden müssen auch bei der Hauptuntersuchung die Änderungen beachten, denn Wohnmobile über 3,5 Tonnen unterliegen anderen Vorschriften. In den ersten sechs Jahren nach der ersten Zulassung sind die Fristen alle zwei Jahre, ab dem siebten Jahr muss das Fahrzeug jährlich bei TÜV, DEKRA & Co. vorgeführt werden.

 

Mautgebühren

In Deutschland ändert sich für Lenker eines Wohnmobils bis 7,5 Tonnen bei der Mautpflicht nichts. In den Nachbarländern sieht das anders aus. Hier erhöhen sich die Mautgebühren teilweise recht deutlich, wenn dein Fahrzeug die 3,5 Tonnen überschreitet. Das gilt vor allem für Österreich: Hier ist über 3,5 Tonnen keine Vignette mehr gültig, sondern wird eine Go-Box benötigt.
Eine aktuelle Übersicht findet sich auf den Seiten des ADAC

 

Anhängelasten/Zuggesamtgewicht

Bei vielen Fahrzeugen ist das zulässige Gesamtgewicht des Zuges in den Papieren angegeben. Bei einer Auflastung des Wohnmobils verändert sich auch das maximale Gesamtzuggewicht. Das heißt: Die Anhängelast kann dann je nach Beladungszustand des Fahrzeuges unter Umständen nicht voll ausgeschöpft werden. Das Gesamtgewicht eines Zuges muss mit den tatsächlichen Gewichten von Fahrzeug und Anhänger bestimmt werden und darf die Angaben aus den Fahrzeugpapieren nicht überschreiten.

 

Traglast Reifen und Felgen

Gerne übersehen, aber ein wichtiger Punkt, sind der Tragfähigkeitsindex der Reifen und die Traglast der Felgen. Eventuell ist die werkseigene Kombination aus Felge und Reifen zu schwach für die Auflastung.

Sind Serienfelgen (z.B. Fiat Alu-Felgen) montiert, sollte auf jeden Fall ein Gutachten über eine ausreichende Traglast vorhanden sein. Sonst kann es bei der Abnahme zu Problemen kommen. Gibt es kein Gutachten, oder ist die Traglast zu gering, müssen spezielle Felgen mit hoher Tragkraft und tragfähigere Reifen montiert werden.

 

Warnaufkleber in Frankreich

Wer mit seinem Wohnmobil Frankreich ansteuert, muss ein Warnaufkleber bezüglich des toten Winkels am Fahrzeug anbringen.Vorgeschrieben ist die Anbringung an beiden Seiten, vertikal in einer Höhe von 0,9 bis 1,5 Meter, horizontal innerhalb des ersten Meters von der Fahrzeugfront ausgehend. Am Fahrzeugheck muss er auf der rechten Seite kleben, ebenfalls zwischen 0,9 und 1,5 Meter hoch. Verglaste Flächen und Teile der Fahrzeugbeleuchtung dürfen nicht damit beklebt werden.

Betroffen von der Vorschrift sind auch nicht in Frankreich zugelassene Fahrzeuge über 3,5 Tonnen, also auch Wohnmobile dieser Gewichtsklasse. Wer die Aufkleber falsch anbringt, oder ohne Schild unterwegs ist, muss mit bis zu 135 Euro Bußgeld rechnen.

 

benimar 463 up unterwegs
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Deister Wohnmobile Markise Wohnmobil